Ab 1. Juni 2022, neue Reglemente für das Direkt-Eintragungsverfahren und das Prüfungsverfahren.
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Das REG stellt ausnahmsweise, für nicht im REG eingetragene ausländische Fachleute, Bescheinigungen für die Teilnahme an SIA-Wettbewerben aus.
Die Berufszulassung für Fachleute in den Bereichen Ingenieurwesen, Architektur und Umwelt ist in den meisten Ländern reguliert. In der Schweiz dagegen ist die Zulassung dieser Berufe den Kantonen überlassen und unterschiedlich geregelt, was für Verwirrung und Verunsicherung auf dem Markt sorgt. Mit seinen Registern schafft das REG Transparenz auf dem Markt und bezeugt die berufliche Qualifikation der eingetragenen Fachpersonen.
In den Richtlinien für die Ausübung des Architekten- und Ingenieurberufs des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist das REG ausdrücklich erwähnt. Mit dem Nachweis einer mindestens 2-jährigen (REG C) bzw. 3-jährigen Berufserfahrung (REG B und REG A) attestiert das REG die Berufsbefähigung der eingetragenen Fachpersonen auf den drei Stufen.
Was wir bieten