Eintragung
Zu den Gebühren siehe „Regelwerk / Richtlinien / Richtlinie über Verfahrenskosten“.
DIREKT-EINTRAGUNGSVERFAHREN
In die Register der Stiftung REG können direkt eingetragen werden, Fachleute, welche:
- die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Berufes durch Erlangen eines Abschlusses, der von einer der schweizerischen Bildungsinstitutionen erteilt wurde, welche unter Art. 3 der Statuten aufgeführt sind, erworben haben, oder gemäss Eintragungsreglement Art. 3 Abs. 1-3 vom Stiftungsrat als gleichwertig bestimmte geltende Abschlüsse im Rahmen des Direkt-Eintragungsverfahrens und
- über die Berufserfahrung gemäss Art. 5 des Eintragungsreglements in der entsprechenden Fachrichtung verfügen.
Der Stiftungsrat kann, ausnahmsweise und auf Empfehlung von mindestens 2/3 der Mitglieder der betroffenen Prüfungskommission, von den Formalitäten zur Eintragung absehen und einen/eine Kandidat/-in, dessen/deren Kompetenzen in der Fachwelt weit anerkannt sind, direkt eintragen.
EINTRAGUNG MIT PRÜFUNGSVERFAHREN
In die Register der Stiftung REG können nach diesem Verfahren eingetragen werden, Fachleute, welche:
- die für den Beruf erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (gemäss Fachspezifischen Weisungen) sowie eine entsprechende Allgemeinbildung erworben haben, welche Gewähr für eine berufliche Kompetenz bieten;
- über Berufserfahrung gemäss Art. 5 des Eintragungsreglements in der entsprechenden Fachrichtung verfügen und
- im Rahmen des Prüfungsverfahrens nachweisen, dass sie die oben erwähnten Bedingungen erfüllen.