REG

Eintragung

Zu den Gebühren siehe „Regelwerk / Richtlinien / Richtlinie über Verfahrenskosten“.

DIREKT-EINTRAGUNGSVERFAHREN

In die Register der Stiftung REG können direkt eingetragen werden, Fachleute, welche:

  1. die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Berufes durch Erlangen eines Abschlusses, der von einer der schweizerischen Bildungsinstitutionen erteilt wurde, welche unter Art. 3 der Statuten aufgeführt sind, erworben haben, oder gemäss Eintragungsreglement Art. 3 Abs. 1-3 vom Stiftungsrat als gleichwertig bestimmte geltende Abschlüsse im Rahmen des Direkt-Eintragungsverfahrens und
  2. über die Berufserfahrung gemäss Art. 5 des Eintragungsreglements in der entsprechenden Fachrichtung verfügen.

Der Stiftungsrat kann, ausnahmsweise und auf Empfehlung von mindestens 2/3 der Mitglieder der betroffenen Prüfungskommission, von den Formalitäten zur Eintragung absehen und einen/eine Kandidat/-in, dessen/deren Kompetenzen in der Fachwelt weit anerkannt sind, direkt eintragen.

EINTRAGUNG MIT PRÜFUNGSVERFAHREN

In die Register der Stiftung REG können nach diesem Verfahren eingetragen werden, Fachleute, welche:

  1. die für den Beruf erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (gemäss Fachspezifischen Weisungen) sowie eine entsprechende Allgemeinbildung erworben haben, welche Gewähr für eine berufliche Kompetenz bieten;
  2. über Berufserfahrung gemäss Art. 5 des Eintragungsreglements in der entsprechenden Fachrichtung verfügen und
  3. im Rahmen des Prüfungsverfahrens nachweisen, dass sie die oben erwähnten Bedingungen erfüllen.

Ab 01.06.22

Ab 1. Juni 2022, neue Reglemente für das Direkt-Eintragungsverfahren und das Prüfungsverfahren.

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