GESCHICHTE
In der Schweiz sind die Titel, die durch Studiendiplome verliehen werden, geschützt, nicht aber die Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Ingenieur“ und „Techniker“. Darüber hinaus sind keine Voraussetzungen für die Ausübung dieser Berufe erforderlich. Der SIA erkannte die Notwendigkeit einer Referenz für die Mindestanforderungen an die Qualität dieser Berufe und gründete 1917 einen Ausschuss für Titelschutz, um eine gesetzliche Regelung zu erreichen. Diese Bemühungen führten 1939 zu einem parlamentarischen Antrag, der jedoch aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht weiterverfolgt wurde. Ein Rechtsgutachten, das bei Bundesrichter Guex eingeholt wurde, empfahl den obersten Berufsverbänden der technischen Berufe, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Wenn dies gelänge, könnten gesetzliche Maßnahmen vorgeschlagen werden. Ein entsprechender Versuch in den 1940er Jahren führte jedoch nicht zum gewünschten Erfolg.
Erst 1952 wurde das erste Schweizer Register für Ingenieure, Architekten und Techniker (RIAT) ins Leben gerufen. Mit einer einfachen Vereinbarung und klaren Grundsätzen schufen SIA, BSA, STV und VKS die Grundlage für den Aufbau dieses Registers. In den folgenden 15 Jahren wuchs das RIAT stark und überdurchschnittlich und zählte 1966 18’000 registrierte Personen. Im Jahr 1961 beantwortete Bundesrat Hans Schaffner eine parlamentarische Anfrage zu diesem Thema und vertrat die Ansicht, dass unverzüglich ein Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen „Detektiv“ und „Ermittler“ geschaffen werden sollte.
Am 5. Juli 1966 wurde das RIAT durch die Gründung des Schweizerischen Registers der Ingenieure, Architekten und Techniker (REG) abgelöst. Der Stiftungsrat bestand fortan aus Vertretern des Bundes, der Kantone und der Schulen, was erstmals das öffentliche Interesse an den Aktivitäten des REG bestätigte.
Anfang der 1990er Jahre erarbeitete die CSA, die Schweizerische Architektenkonferenz (FAS, FSAI, SIA), in enger Zusammenarbeit mit der REG Stiftung einen Entwurf für ein Gesetz über den Beruf des Architekten, das dazu beitragen sollte, den Schweizer Architekten eine vergleichbare Stellung wie ihren ausländischen Kollegen zu verschaffen. Dies führte zu einer Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 2004, in der er erklärte, dass die Berufe des Architekten und des Ingenieurs nicht von vorrangigem öffentlichem Interesse seien und daher keiner besonderen Regelung bedürften. Die Polizei-, Gesundheits- und Hygienegesetze und -vorschriften sind in diesem Bereich ausreichend, um die Qualität der bebauten Umgebung zu gewährleisten.
Der Umstrukturierungsprozess wurde mit einem vom SEFRI in Auftrag gegebenen Audit und der Aushandlung des neuen Vertrags mit dem Bund abgeschlossen, der am 27. März 2014 von Staatssekretär Mauro Dell’Ambrogio und dem Präsidenten des REG, Dr. Giuliano Anastasi, unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag umfasst Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Sammlung von Bestimmungen, die finanzielle Unterstützung des REG durch den Bund und die Modalitäten für die Akkreditierung der REG-Verfahren durch das SEFRI.
Das Audit bestätigte nicht nur die Begründetheit der ergriffenen Massnahmen und die allgemeine Akzeptanz des Ergebnisses, sondern zeigte auch Unterschiede zwischen den Texten der verschiedenen Fachspezifischen Weisungen auf, die zu einer ungleichen Behandlung im Rahmen der Beschwerdeverfahren führen könnten. Die Anpassung dieser Texte erfolgte für die wichtigsten Texte in den Jahren 2017-2018 unter der Leitung des SEFRI, das einen Experten mit der Betreuung dieser Arbeiten beauftragte. Mit Hilfe eines Ad-hoc-Verfahrens, das sich auf das Berufsprofil, die Berufsausübung und die Definition von Erfolgskriterien stützt, die auf den Bedürfnissen des „Marktes“ basieren, stellt der Experte sicher, dass die neuen Fachspezifischen Weisungen unabhängig von der Entwicklung und den Variationen der Ausbildungsgänge Bestand haben.
2019 war geprägt durch den Beschluss des Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 19. November 2019, das REG der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2012. Die des Eidgenössischen Steuerverwaltung hat keine der Besonderheiten des REG berücksichtigt und unsere Stiftung einer beliebigen gewinnorientierten Organisation gleichgestellt. Trotz eines Einspruchs wurde die Entscheidung umgesetzt und nur durch die Intervention von Dr. Giuliano Anastasi, Präsident bei Bundespräsident Ueli Maurer, konnte die Strafe durch die Minimierung der rückwirkend geschuldeten Beträge verringert werden.
Ebenfalls im Jahr 2019, als Folge der Anforderungen, die das Handelsregister Bern an den Eintrag des Stiftungsrats stellte, und auf Empfehlung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, wurden die Statuten geändert und vom Stiftungsrat im Mai 2019 verabschiedet. Die endgültige Fassung wurde von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht bestätigt und trat am 27.09.2021 in Kraft.
Im Jahr 2020 hat das IGE Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum nach mehrjährigen komplizierten Verfahren die „Marken“ REG A (Nr. 749278), REG B (Nr. 749279) und REG C (Nr. 749277) registriert. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die von der Stiftung verliehenen Titel anzuerkennen und ihnen einen höheren Stellenwert einzuräumen. Diese Eintragung :
- stärkt den Charakter des Titels und unterstreicht, dass der Erwerb des Titels eine Investition von Zeit und Mitteln erfordert, um den Nachweis der validierten Kompetenzen zu erbringen ;
- schützt den Inhaber des REG-Titels vor einer missbräuchlichen Verwendung dieses Titels durch einen Dritten, was in der jetzigen Form strafrechtlich verfolgt würde.
Nach fast zehn Jahren des Vorgehens und der Arbeit zog die Direktion eine erste Bilanz und beschloss, eine Bestandsaufnahme und eine grundlegende Prüfung der Situation nach der Umstrukturierung vorzunehmen. Die Entwicklungen in der Welt der Freizügigkeit, der Bildungswege und der Vielfalt der Diplombezeichnungen, die Vervielfältigung der Ausbildungen und der Diplombezeichnungen, zeigten folglich die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Verfahrensrahmens.
Daraufhin wurden die Reglemente B1 und B2 überarbeitet und die neuen Texte traten am 1. Juni 2022 in Kraft. Die neuen Verfahren lassen sich auf ein Verfahren für die direkte Eintragung und ein Prüfungsverfahren reduzieren, ob ein Antrag die Voraussetzungen für die direkte Eintragung erfüllt oder nicht.