ROLLE / AUFGABEN
Dem REG ist die Aufgabe übertragen, eine Ordnung auf dem Gebiet der technischen und baukünstlerischen Berufe zu schaffen. Zu diesem Zweck führt es eine Liste anerkannter Fachleute, welche die Bedingungen erfüllen und informiert die Öffentlichkeit über deren berufliche Qualifikation. Absolventen einer Hochschule oder einer höheren Fachschule sowie einer Ausländische Schule mit einer vom Stiftungsrat bestätigten Anerkennung werden aufgrund ihres Diploms eingetragen, nachdem sie sich über eine genügende Praxis von 3 Jahren ausgewiesen haben.
In verschiedenen Fachgebieten werden Prüfungen gemäss dem Regelwerk der Stiftung durchgeführt. Fachleute ohne entsprechenden Schulabschluss können nach längerer, erfolgreicher Praxis aufgrund des Prüfungsverfahrens in das Register eingetragen deren Voraussetzungen nicht den Anforderungen für eine direkte Eintragung entsprechen, werden. Die Prüfungen für den Eintrag in die Register A, B und C werden von den zuständigen Prüfungskommissionen gemäss den vom SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI) im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) genehmigten Reglementen und Weisungen durchgeführt.
Die Stiftung REG bekundet, dass der Eingetragene im Zeitpunkt des Eintrages die dem betreffenden Schuldiplom entsprechende Qualifikation nachgewiesen hat.
Weltweit bestehen strenge gesetzliche Vorschriften für die Berufsausübung von Architekten, Ingenieuren und Technikern. Die Zulassung wird von Schulabschlüssen oder der Aufnahme in Standesorganisationen abhängig gemacht. In der Europäischen Union EU bestehen Direktiven, welche die gegenseitige Anerkennung von Diplomen innerhalb der EU regeln. In den abgeschlossenen bilateralen Verträgen mit der Schweiz sind beispielsweise die Architekten mit Master-Diplomen berufsbefähigt, was auch für diejenigen mit einem REG A Eintrag gilt.
Die Neuorientierung des REG soll in Zukunft zur Positionierung der Schweizer Architekten und Ingenieure international beitragen und der Eintrag als gleichwertig zu einer Berufszulassung betrachtet werden.