REG

Andere Aufgaben

Zusammenarbeit mit dem SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation)

Das BBT ist die zuständige Bundesstelle für die Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungen, welche mit unseren Hochschul- und Fachhochschuldiplomen vergleichbar sind. Rechtlich stützt sich das BBT auf den Annex III des Abkommens über den freien Personenverkehr (FZA – Richtlinie 2005/36/CE), auf den Art. 5 FHSV und auf Art. 69 BBV.

Die Anerkennung ausländischer Berufsbefähigungen beruht auf dem Prinzip der Gleichwertigkeit, in den meisten Fällen, insbesondere dem Vergleich der Inhalte und Anforderungen der Ausbildung.

Das REG greift nur auf Veranlassung des BBT in die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungen ein. Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit stützt sich das REG auf das Urteil seiner Fachexperten aus dem Kreis der Fachhochschul-Professoren. Es erstellt in solchen Fällen einen zusammenfassenden schriftlichen Fachbericht, welcher dem SBFI als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Falls notwendig empfiehlt das REG kompensatorische Massnahmen im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

Die Kompetenzen des REG werden nur in bestimmten Fällen in Anspruch genommen, das heisst bei Berufssparten, welche vom REG abgedeckt sind, und bei Fragen, welche in der Zuständigkeit des SBFI liegen. Dies betrifft sowohl die Staatsbürger der EU (Niederlassung oder Dienstleistungserbringung) wie auch die Staatsbürger der Drittstaaten.

Jahresberichte 2022

Stiftungsratssitzung 2022 | Jahresberichte 2022

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Ab 01.06.22

Ab 1. Juni 2022, neue Reglemente für das Direkt-Eintragungsverfahren und das Prüfungsverfahren.

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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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